Internet Möglichkeiten:

 

1. Cafetería oben und Restaurant Etage 0 bieten ebenfalls eine freie Wifi-Zone an

2. Unsicheres Netz im Pool/Gartenbereich gratis

 

NEU FÜR EIGENTÜMER  Glasfaserkabel sind nun im Haus verlegt, FTTB und FTTH möglich.

 

Ein  privater Internetzugang - per TV Kabel - FTTB  Es handelt sich dabei um einen Privatvertrag mit der Firma Hochreiter Electra S.L. über mindestens 1 Jahr, sehr kostengünstig.

Weitere technische Details gibt die Firma ihnen direkt! 

Tel. kann im Büro erfragt werden.

Es wird ein spezieller Anschluss und ein Router ins Appartement gelegt. (Kostenpunkt dafür einmalig 250,-- € Router,

plus 25,-- Anschluss und danach beträgt der Jahresbeitrag nur 60 €)

 

ODER FTTH Fibra Optica 300Mb Direktanschluss  - mit Sonderangeboten wie z. B. zusätzlich Tel./Internet/WiFi/TV Sendern... diese Angebote variieren.

(Diesen Anschluss muss jeder Eigentümer selbst beantragen, bitte dazu NIE Nr. und ihre Konto Nr. bereithalten) = ganz einfach vor Ort,  Tel. Nr. 1004 anrufen.

Diese Form eignet sich aufgrund der hohen Kosten nur bei dauerhafter Nutzung.

Aktuelle Angebote (mit TV) sind auf www.movistar.es im Netz zu finden.

In den Geschäftsfilialen von Movistar kann man Preise und Angebote erfragen.

 

 

 

UMBAUARBEITEN PRIVATER EIGENTÜMER

- wenn nachgehend keine Datumsangaben erfolgen,

dann sind uns keine Detais bekannt gegeben worden:

Genehmigte Umbauarbeiten , mit Baulizenz von Adeje haben wir vorliegen für:

 

Etage 0

Poolbereich

Etage 1

Etage 2

Etage 3

Etage 4

Etage 5

EINGANGSBEREICH =

Etage 6

 

 


 

 

 

 

 


   

Steuern für Nichtresidente Eigentümer / die nicht vermieten!

(FORM 210) zahlbar jeweils bis 31. Dezember für das Vorjahr.

 

 

  Die NIE (Número Identidad Extranjera) ist unter Strafandrohung seit 1990 bereits Pflicht, sie wird bei der Ausländerpolizei unter Vorlage des entsprechenden Reisepasses und einigen weiteren Dokumenten persönlich beantragt, die Bearbeitung kann jedoch manchmal bis zu 3 Monaten 2dauern, aber ohne diese Steuernummer geht gar nichts. Neueste Belastbarkeitsprüfung durch die Banken, es wurden viele Bankkonten von Nicht-Residenten gesperrt und nur bei PERSÖNLICHER Vorlage des gültigen PASS ODER AUSWEISDOKUMENTS wird das Konto wieder freigeschaltet - alle bis dahin angefallenen Zahlungen oder Abbuchungen, sowie Aufträge wurden NICHT ausgeführt... Die Kosten tragen die Kontoinhaber...

 

  Jeder Eigentümer muss seine Eigennutzung an der eigenen Immobilie als Nichtresidenter versteuern, DAS FORMULAR 210 IST NUR NOCH per Internet abrufbar – alte Formulare sind nicht mehr zulässig !!!

Diese Steuererklärung ist jeweils zum Jahresende für das Vorjahr zu entrichten. Freibeträge gibt es für Nichtansässige keine.  Bei Anträgen die eine Rückzahlung (Verkauf) beinhalten muss man sich vor Ort beim Finanzamt einen Umschlag holen und die entsprechend ausgefüllten Formulare für die Forderung dort direkt abgeben.

 

Der zu bezahlende Steuerbetrag an die Agencia Tributaria errechnet sich  aus dem Besteuerungsfaktor des Katasterwertes und dessen Festsetzungsjahr, davon sind 2% oder 1,1% ab Bewertungsjahr 1994 - als Grundsteuerwert zu benennen. Ab 2015 ebenfalls 2% und entsprechend wenn die letzte Bewertung unter 10 Jahren liegt 1,1%.

ZAHLBAR bis 2011 = 24 % auf den zu errechnenden Betrag.

2012 bis einschliesslich 2014 waren es = 24,75%

und ab 2015 (für Residente der EU)

bis zum  11.7.2015 = 20%

ab 12.7.2015 = 19,50% für Eigentümer der EU

(AB 2017  sind es  nur noch 19% für EU Mitglieder)

 

Die Grundsteuer wird vom Gemeindeamt erhoben und ist jeweils ab Mai bis zum 20 Juli einen jeden Jahres an das Consorcio des Bezirks zu entrichten, hier zahlt man auch Autosteuer und Müllabfuhr.

 

VORSICHT =

Wenn Eigentum jedoch vermietet wird, ist jeweils eine 3 monatige Abschlagszahlung auf dem Formular 215 fällig, die der legale Vermieter mit x % Jahr  von der Vermietungssumme einzubehalten hat – am Jahresende wird dann der eingezahlte Betrag mit den (in dieser Zeit) angefallenen Kosten verrechnet und in der entsprechenden  Jahressteuererklärung kompensiert.

VERMIETUNGEN  werden in letzter Zeit nachgeprüft, vor allem wenn es sich  um "Vermietungen für Touristen"  handelt, dann muss der Vermieter ein Unternehmen mit entsprechender Genehmigung sein, welches widerum bei der Tourismusbehörde gemeldet und eingetragen ist.

Touristische Vermietungen sind privat verboten, verantwortlich ist der Eigentümer !!!

 

In letzter Zeit wird auch überprüft, ob man allen Steuerzahlungen nachkommt.

Aufgrund der NIE – Nummer machen die Gemeinden entsprechende Meldungen an das Finanzamt, ob man als nichtresidenter Eigentümer auch allen  Einkommens/Eigennutzungssteuerzahlungen nachkommt.  

Derzeit laufen die Nachprüfungen auf Hochtouren, es kommt zuerst eine Anfrage und danach die entsprechenden Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamts.

 

Informationen zum Verkauf:  Nach dem Verkauf von Immobilien fällt eine Steuer auf den Veräusserungsgewinn  (Differenz vom Kauf- zum Verkaufspreis) als Einkommenssteuer an.

Die Vorschrift, beim Verkauf einen bestimmten (derzeit 3%igen) Steuersatz des Kaufpreises bei Nichtansässigen einzubehalten, welche direkt (innerhalb von 30 Tagen! ) an das Finanzamt abzuführen ist, bleibt weiterhin bestehen.

 

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift (die übrigens auch schriftlich in der notariellen Kaufurkunde enthalten ist) haftet die verkaufte Immobilie, letztlich also immer der Käufer. DER KÄUFER haftet übrigens ebenfalls für nichtbezahlte Umlagekosten bei der Eigentümergemeinschaft 3 Jahre rückwirkend.

Dann gibt es noch die Wertzuwachssteuer, die vor der Veräusserung direkt im Gemeindeamt zu erfragen ist, auch die müsste (rein theoretisch) von der Verkäuferpartei getragen werden.

Dies wird aber in der Regel gern auf den Käufer, in der Notariatsurkunde nur kurz erwähnt, aufgrund der Unkenntnis einfach und schlicht "abgewälzt". Diese Steuer richtet sich nach Grösse, Lage und verstichenen Zeitraum, je länger die Immobilie  im Besitz des Vorgängers war, desto teurer wird es.

 

Wenn Sie also ein Projekt im Auge haben, glauben sie keinem noch so listigen Verkäufer, gehen sie vorher selbst auf das Grundbuchamt, auf die Gemeinde und zur Eigentümergemeinschaft. Erkundigen Sie sich nach dem Objekt, den Schulden, den Bauzuständen, der gesetzlichen Lage (Wohn- oder Touristengebiet), nach dem Bebauungsplan... sie sparen sich viel Geld und Ärger...

von wegen... "erste Lage und Meerblick"...

und dann nach einigen Jahren ist vielleicht im schlimmsten Fall alles zugebaut...

Die Eintragung im Grundbuch, nach der notariellen Kaufabwicklung, sollte -auch wenn es etwas mehr kostet- als "Inscripción preventiva" beim Notar gefordert werden. Man läuft sonst Gefahr, dass in der etwas andauernden "Eintragungszeit" böswillig noch eine Hypothek auf das gekaufte Eigentum eingetragen wird.

Schlussendlich kommt noch das PLUS einer 6%igen Grunderwerbssteuer, auch hier sind 30 Tg. Einzahlungsfrist angesagt, ansonsten drohen Verzugszinsen.

ALSO rechnet man beim Kauf in der Summe locker 10-12% vom Kaufpreis als direkte Kosten noch hinzu.

 

Das die Regeln der Eigentümergemeinschaft/Horizontalgesetze dem Käufer bekannt und verpflichtend sind, das sollte jedem Käufer auch klar sein und so es steht übrigens auch in jeder notariellen Kaufurkunde!!!

 

Also Augen auf beim Immobilienkauf.

 


Touristische Vermietung in Spanien - Kanarische Inseln


26.05.2016 - Einspruch der Wettbewerbsbehörde gegen das Königliche Dekret zur Regulierung der touristischen Vermietung

Touristische Vermietung - Checkliste (pdf)

Die neue Regelung der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln wurde zum 22.05.2015 als Verordnung verabschiedet (Decreto 113/2015).

Touristische Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria und anderen Kanarischen Inseln wird im allgemeinen erlaubt sein

  1. es sei denn, die Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft verbietet die touristische Vermietung oder
  2. es handelt sich um einen Bebauungsplan, der die touristische Vermietung erlaubt.

    Diese Regulierung soll verhindern, dass die private touristische Vermietung in direkter Konkurrenz zum Hotelgewerbe tritt. Der Art.3 regelt, dass die Gebäude, die in touristischen Zonen liegen und in sogenannten "Mischgebieten", keine private touristische Vermietung erlauben.

Desweiteren ist eine Anzeige an die Behörde erforderlich, bevor die touristische Vermietung begonnen wird.

Die Immobilie muss über alle notwendigen rechtlichen Unterlagen verfügen, vom Energiepass bis hin zur Bewohnbarkeitsbescheinigung.

Der Eigentümer muss eine sogenannte Verantwortlichkeitserklärung (declaracion responsable) abgeben.

Ein Standardmietvertrag ist auf englisch und spanisch zu erstellen und der Behörde vorzulegen. Der Mietzins ist genau zu bezeichnen. Ebenso ist Umsatzsteuer - 7% IGIC, auszuweisen und abzuführen. Der Zeitrahmen ist zu definieren und die Personenanzahl, die die Ferienwohnung maximal bewohnen darf.

Als Nichtsteuerresident in Spanien, müssen Sie im Quartal die Nettoeinnahmen in Spanien versteuern.

  • Steuersatz 2015: 20%

Steuersatz 2016/17: 19%